Autograph der Woche Ausgabe 50 von 95 |

Eine neu gedruckte Quelle zur Widerlegung des Korans durch Martin Luther: die Confutatio de Monte Crucis (Florenz 1300) in lateinischer Übersetzung (1506).

Signatur: Mscr.Dresd.A.130.a

Luther bearbeitet eine mittelalterliche Quelle zur Widerlegung des Koran

Martin Luther hat sich sein ganzes Leben lang mit den Türken und dem Islam auseinandergesetzt. Anlass dazu war das Vordringen des türkisch-osmanisches Reiches seit der Eroberung Konstantinopels (1453) zu Beginn des 16. Jahrhunderts: Der gesamte vordere Orient, der Mittelmeerraum stand unter türkischer Herrschaft. Die politisch-militärische Krise spitzte sich zu in der Niederlage der Ungarn (Schlacht von Mohács 1526) und der Belagerung Wiens 1529. Aus diesem Jahr stammen die beiden wichtigsten „Türkenschriften“ des Reformators, in denen er die abendländische Christenheit angesichts der militärischen Erfolge trösten und zum legitimen Widerstand ermutigen wollte. Zugleich zeigt sich an diesen Schriften der Wille Luthers, sich mit dem Islam als „Ideologie“ der Türken theologisch auseinanderzusetzen und den Koran theologisch von den eigenen christlichen Überzeugungen her zu widerlegen.

Auf der Suche nach einer verlässlichen Darstellung des Islam stieß Luther auf verschiedene Schriften. Als Grundlage seiner eigenen „Verlegung“ (= Widerlegung) „des Alkoran“ (1542) wählte er die hochmittelalterliche Streitschrift des Dominikaners Ricoldus (Ricoldo Peninni 1243?–1320) aus dem Florentiner Kloster St. Maria Novella, auch Monte Croce, die dieser im Jahre 1300 unter dem Titel „Contra Legem Saracenorum“ (gegen das Gesetz der Sarazenen = Koran) herausgegeben hatte. Diese Schrift war um 1350 von Demetrios Kydones (1324–1397) ins Griechische als Schrift gegen die das damalige Oströmische Reich bedrohenden Osmanen übersetzt worden; dann aber wurde sie – das lateinische Original des Ricoldus war anscheinend nicht mehr bekannt – 1506 von Bartholomäus Picenus von Monte Arduo wieder ins Lateinische übersetzt – als Streitschrift gegen den Islam und als Aufforderung an König Ferdinand von Aragon und Sizilien zum Kreuzzug, erschienen unter dem Titel „Confutatio Alcorani seu legis Saracenorum / ex graeco nuper in latinum traducta“. Der Titel zeigt an, dass das Buch erst jüngst (nuper) ins Lateinische rückübersetzt worden war. Seine Bedeutung liegt in der Rezeption durch Luther.

Die aus diesem Werk abgebildete Seite zeigt, wie Luther handwerklich bei seiner Übersetzungsarbeit verfahren ist. Der Text wird von ihm durchgearbeitet, d. h. bei unverständlichem Latein korrigiert, überschrieben und mit eigenen handschriftlichen Randbemerkungen versehen als Merkposten für das eigene Verständnis bzw. die Übersetzung. Das Exponat zeigt die originale Handschrift Luthers.

Luthers Randbemerkungen zeigen inhaltlich auch die Grenzen seines Verstehens. In dem hier ausgewählten Absatz geht es um religionsgesetzliche Bestimmungen im Islam zu Ehe und Sexualität bzw. um Fragen der Ehescheidung. So kann er bezüglich der religionsgesetzlichen Bestimmungen nur sein Unverständnis quittieren, indem er an den Rand schreibt: „Ergo nullum coniugium ibi“ (Also gibt es dort [im Islam] gar keine [rechte] Ehe). Und: „Nescio, quid sit.“ (Ich weiß nicht, was das soll?!). Für Luther war damit auch ein Urteil über den Islam gesprochen, da für ihn Obrigkeit (politia), Kirche (ecclesia) und monogam verstandene Ehe (Hausstand, oikonomia) nicht nur im Willen Gottes begründbare Grundlagen einer jeden legitimen Gesellschaft bildeten, sondern naturrechtliche Basis menschlichen Zusammenlebens darstellten.

Jenseits der im engeren Sinne theologischen Fragen der Gottessohnschaft Jesu Christi oder auch der christlichen Trinitätslehre war somit der Islam als Gesellschaftsordnung für Luther nicht akzeptabel. Dass Luther freilich – auch aufgrund der ihm zu Verfügung stehenden Traditionen, eine authentische Übersetzung des Koran gab es damals noch nicht – die islamischen Traditionen nicht angemessen würdigen konnte, steht dabei außer Frage. Für Luther war der Islam widerlegt. Deshalb gab er die „Widerlegung des Koran“ 1542 neu heraus.

Verfasser: Johannes Ehmann

Signatur: Mscr.Dresd.A.130.a (zum Digitalisat).

Edition der Quelle: WA 53 (261), S. 272-396.

Literatur: Das Katalogisat mit weiteren Literaturangaben zur Handschrift finden Sie in der Datenbank Kalliope - dem zentralen Nachweisinstrument für Handschriften, Autographe und Nachlässe.