Autograph der Woche Ausgabe 48 von 95 |

Brief von Kurfürst Friedrich III. von Sachsen an Hans von Dolzig. Torgau, 4. Januar 1513, Kanzleiausfertigung.

Signatur: Mscr.Dresd.Aut.2656

Mit eigenem Handzeichen unterschrieben von Hieronymus Rudloff

Zu Beginn des Jahres 1513 wandte sich der sächsische Kurfürst Friedrich, genannt der Weise, an Hans von Dolzig (um 1485–1551). Dieser in kurfürstlichen Diensten stehende Ritter hatte bereits seit 1502 als Edelknabe am Hof Friedrichs kleinere Aufträge erledigt. Bis 1513 erweiterte sich sein Aufgabenbereich, so wurde er an die Seite des Kammermeisters Degenhart Pfeffinger (1471–1519) gestellt. Beide waren für Finanzangelegenheiten zuständig und übernahmen Einkäufe für ihren Fürsten. So verwundert es nicht, dass Friedrich in seinem Brief von Dolzig davon unterrichtete, dass Pfeffinger auf dem letzten Michaelismarkt in Leipzig auf seinen Befehl hin eine „scheuren“, d.h. einen Becher, gekauft hatte. Die Leipziger Märkte hatten einen hervorragenden Ruf, waren in den europäischen Fernhandel eingebunden und boten eine große Warenvielfalt. Die attraktiven Einkaufsmöglichkeiten in der Stadt, die im Herzogtum Sachsen lag, nutzten gerne auch die Menschen im benachbarten Kurfürstentum Sachsen. Dreimal im Jahr luden jeweils für eine Woche Jahrmärkte nach Leipzig ein, so der Ostermarkt im Frühjahr, der Michaelismarkt im Herbst und der Neujahrsmarkt im Winter. Anfang Oktober 1512 hatte nun Pfeffinger ein teures Trinkgefäß für 50 Gulden gekauft. Sein Gewicht wird mit 4 Mark und etlichen Lot angegeben (insgesamt etwa 1 kg).

Das am 4. Januar 1513 in Torgau ausgestellte kurfürstliche Schreiben erreichte seinen Empfänger genau in der Woche des Neujahrsmarktes; wahrscheinlich hielt sich Hans von Dolzig bereits in Leipzig auf. Friedrich der Weise wünschte, dass von Dolzig noch einen vergleichbaren Becher kauft und diesen an den Amtmann zu Grimma, Sebastian von Mistelbach (um 1460–1519), schickt. Der Amtmann sollte dafür sorgen, dass der Becher als Geschenk des Kurfürsten an Friedrich von Thun d. J. anlässlich dessen Hochzeit überreicht wird. Der gleichnamige Vater des jungen Adligen war ein enger Vertrauter und Ratgeber Friedrichs des Weisen, er war u.a. Richter am Oberhofgericht und Hauptmann von Weimar.

Den kurzen Brief fertigte Friedrich der Weise nicht selbst an, sondern er wurde – wie die meisten landesherrlichen Anordnungen und Verwaltungsschriftstücke – von einem Angehörigen des Kanzleipersonals geschrieben. Auch das Handzeichen unten rechts auf der Vorderseite des Briefes stellt einen Kanzleivermerk dar. Dieses hatte der kurfürstliche Sekretär Hieronymus Rudloff (auch Rudelauf) als Erkennungs- und Beglaubigungsmittel eigenhändig gezeichnet. Es ist aus Buchstaben seines Namens und der Angabe der Eigenhändigkeit („subscripsit“) zusammengesetzt. Der Karriereweg Rudloffs führte ihn vom Schreiber in der kurfürstlichen Kanzlei mit Hauptsitz in Torgau über Kanzleisekretär und Rat Friedrichs des Weisen hin zum Kanzler, also Leiter der Kanzlei. Seine Stellung als Schreiber und Sekretär war eine lebenslange Verpflichtung und bedeutete eine enge Bindung an den Fürsten. Gestorben ist Rudloff 1523 in Torgau. Wie fast alle im Brief genannten Personen nahm auch Rudloff als direkter Beteiligter Anteil an der in Wittenberg ihren Ausgang nehmenden evangelischen Bewegung. 1521 begleitete er Friedrich den Weisen, den Landes- und Schutzherrn Martin Luthers, zum Reichstag nach Worms. Allerdings nahm Rudloff laut Klagen Georg Spalatins gegenüber einigen Neuerungen eine kritische Haltung ein. Zu den lutherfreundlichen und evangelisch gesinnten Räten Kurfürst Friedrichs sowie – nach dessen Tod 1525 – des neuen Kurfürsten Johanns des Beständigen zählten die Mitglieder aus der Familie von Thun und Hans von Dolzig, die in der kursächsischen Verwaltung Karriere machten und aktiv die Durchsetzung der Reformation förderten.

Verfasser: Beate Kusche

Signatur: Mscr.Dresd.Aut.2656 (zum Digitalisat).

Edition der Quelle: Nicht nachgewiesen.

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