Autograph der Woche Ausgabe 84 von 95 |

Brief Hieronymus Schurffs an den kursächsischen Landrentmeister Hans von Taubenheim, 26. Dezember 1525.

Signatur: Mscr.Dresd.R.52.m,Konvol.1,28

Ein Wittenberger Jurist am Oberhofgericht zu Leipzig

Der am 12. April 1481 in Sankt Gallen geborene Hieronymus Schurff (auch Schürff, Schurpff, Schürpff, Schurpf, Schürpf) gehört zu den bedeutenden Professoren an der Wittenberger Juristenfakultät während der Reformationszeit. An den Universitäten Basel und Tübingen hatte er eine stark am Humanismus orientierte juristische Ausbildung absolviert. Der Schweizer war bereits bei den Feierlichkeiten zur Eröffnung der „Leucorea“ am 18. Oktober 1502 in der Wittenberger Stadtpfarrkirche St. Marien anwesend. Nur zwei Jahre später (Wintersemester 1504) wurde er zum Rektor der jungen Universität Wittenberg gewählt. Spätestens seit 1507 hatte er eine Professur für Römisches Recht inne. Mit der Übertragung des Lehramtes wird Schurff auch zum kurfürstlichen Rat bestellt worden sein. Um 1512 heiratete er eine Frau namens Susanna (†1552). Näheres über ihre Herkunft ist nicht bekannt. Schurff bewohnte mit seiner Familie ein repräsentatives Haus in Marktnähe (heute Collegienstraße 81). Mit dem Professorenamt war auch die Beisitzerfunktion am Hofgericht und am Schöffenstuhl zu Wittenberg verbunden.

Martin Luther fand in dem gebildeten und angesehenen Juristen früh einen Freund und Vertrauten. Als juristischer Beistand begleitete Schurff den Reformator 1521 zum Wormser Reichstag. Wohl angesichts des nahenden Schmalkaldischen Krieges ging Schurff im Frühherbst 1547 an die kurbrandenburgische Universität Frankfurt an der Oder (Viadrina). Dort starb er am 6. Juni 1554. In der Kirche St. Marien fand er seine letzte Ruhestätte. Philipp Melanchthon, der selbst in Schurffs juristischen Vorlesungen gesessen hatte, würdigte mehrfach den Rechtsgelehrten (Verabschiedung in Wittenberg, Trauerrede, Epitaph). Schurff ist im gelehrten Europa durch seine gedruckten Rechtsgutachten (drei „Centurien“, erstmals gedruckt 1545, weitere Auflagen bis 1612) bekannt geworden.

In dem hier vorgestellten eigenhändigen Brief (mit ovalem papiergedecktem Siegel) an Hans von Taubenheim (†1541), der von 1519 bis 1540 das Amt des kursächsischen Landrentmeisters innehatte, bittet Schurff, dem entsandten Boten 8 Gulden weniger 5 Groschen (= 7 Gulden und 16 Groschen) zu übergeben. Diese Kosten habe er bei der letzten Sitzung des Oberhofgerichts zu Leipzig am 13. Dezember (Luciatag) für Fuhrlohn und „Zehrung“ verauslagt. Der Betrag soll seiner Ehefrau überbracht werden, da er selbst im Auftrag des Kurfürsten in Kürze nach Hessen reisen werde. Was Schurff in Hessen zu tun hatte, ist nicht bekannt. Seine Mission wird gewiss mit der Durchführung der Reformation unter Landgraf Philipp dem Großmütigen in einem Zusammenhang gestanden haben.

Das 1483 gegründete Oberhofgericht zu Leipzig war seit 1493 für beide wettinischen Linien zuständig. Ihm gehörten zwölf Beisitzer (Adlige und Bürgerliche) an. Die Beisitzer, zu denen von ernestinischer Seite Schurff gehörte, erhielten neben Naturalzuwendungen während der Hofgerichtssitzungen ein jährliches Dienstgeld aus der jeweiligen fürstlichen Kasse in Höhe von 100 Gulden. Wie der Brief zeigt, konnten sie weitere Auslagen der kurfürstlichen Rentkammer in Rechnung stellen.

Verfasser: Heiner Lück

Signatur: Mscr.Dresd.R.52.m,Konvol.1,28 (zum Digitalisat).

Edition der Quelle: Nicht nachgewiesen.

Literatur: Das Katalogisat mit weiteren Literaturangaben zur Handschrift finden Sie in der Datenbank Kalliope - dem zentralen Nachweisinstrument für Handschriften, Autographe und Nachlässe.